CETA: Bundesrat geht von Zustimmungserfordernis aus
(06.02.2015) Der Europa-Ausschuss des Bundesrates führte gestern eine nicht-öffentliche Anhörung zu CETA durch. Ein Thema war, inwiefern es sich um ein gemischtes und damit um ein zustimmungspflichtiges Abkommen handelt. Der Europa-Ausschuss des Bundesrates kam zu dem Schluss, dass die Länder zustimmen müssen. Die Länder sind nun gefordert, das CETA-Abkommen genau zu prüfen. Da die EU den Kultur- und Medienbereich vom Abkommen nicht ausgenommen hat, sind hier die Kulturminister der Länder besonders gefordert. Nähere Informationen sind hier zu finden.



